27.11.2024, 10:00 – 11:30 Uhr

Vorbereitung auf die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie

Am 6. Juni 2023 ist die europäische Entgelttransparenzrichtlinie (EU/2023/970) in Kraft getreten, die in Deutschland bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden muss. Das klingt erst einmal nach viel Zeit, die Arbeitgeber haben, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Tatsächlich ist der Zeitraum aber angesichts der notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen kurz.

 

INHALT
 

  • Welche Rechte haben Stellenbewerber in Zukunft? Welche Informationen müssen vom Unternehmen im Bewerbungsprozess mitgeteilt werden und welche Fragen darf ein Unternehmen im Bewerbungsprozess nicht stellen?
  • Welche Informations- und Auskunftsrechte haben Arbeitnehmer in Bezug auf ihr individuelles Einkommen und das von Arbeitnehmern, die gleichwertige Arbeit leisten?
  • Welche Anforderungen gelten in Zukunft für die Entgeltsysteme im Unternehmen? Welche Kriterien müssen und welche Kriterien können bei dem Entgeltsystem berücksichtigt werden? Welche Beteiligungsrechte hat der Betriebsrat in diesem Zusammenhang?
  • Welche allgemeinen Berichtspflichten haben Unternehmen?
  • Welche Schwellenwerte gelten für welche Unternehmen? Welche Regelungen finden Anwendung?
  • Welche Sanktionen drohen bei einer Verletzung
  • Welche Schritte sollte ein Arbeitgeber ergreifen, bevor die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird? Wo besteht akuter Handlungsbedarf? Warum hilft es nicht, zu warten?

 

Die Inhalte des Seminars sind zur Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO geeignet.

 

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Referenten

Isabelle Puhl

Counsel

Dentons Europe (Germany) GmbH & Co. KG, Berlin

Isabelle Puhl berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts, einschließlich der Vertretung vor Arbeits-, Zivil- und Sozialgerichten. Sie verfügt über umfassende Erfahrung bei der Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen für nationale und internationale Mandanten, einschließlich komplexer Vergütungssysteme. Bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen unterstützt Isabelle Puhl bei der Einführung von Unternehmensrichtlinien, u. a. zur Sicherstellung der geltenden Gesetze und der Corporate Governance Standards.

 

Dr. Markus Diepold

Fachanwalt für Arbeitsrecht │ Partner

Dentons Europe (Germany) GmbH & Co. KG, Berlin

Dr. Markus Diepold berät Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie in Fragen des Sozialversicherungsrechts. Er vertritt Unternehmen, Geschäftsführer und Vorstände bundesweit in Prozessen vor dem Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht sowie dem Landgericht oder Oberlandesgericht.

 

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