19.03.2025, 10:00 – 11:00 Uhr

Update Rechtsprechung Arbeitsrecht – Teil 1

Das Arbeitsrecht unterliegt dem ständigen Wandel der Rechtsprechung. Handwerkliche Fehler sind teuer und vermeidbar. Aktuelle Rechtsprechung und wichtige Gesetzesänderungen stellen Personalverantwortliche immer wieder vor neue Herausforderungen. Sie müssen daher die aktuellen Entwicklungen im Auge behalten.

Folgende Entscheidungen haben unsere Referenten im 1. Teil für Sie zusammengestellt:

Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers während der Probezeit – Pflicht zur Durchführung eines Präventionsverfahrens
LAG Köln, Urt. v. 12.9.2024 – 6 SLa 76/24 (ArbG Köln, Urt. v. 20.12.2023 – 18 Ca 3954/23)

Zugang einer Kündigung bei Einwurf-Einschreiben in den Hausbriefkasten
LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 16.5.2024 – 5 Sa 893/23 (ArbG Berlin, Urt. v.  11.5.2023 – 42 Ca 5964/22)

Überstundenvergütung und Urlaubsabgeltung bei nachträglich eintretender krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 20.2.2024 – 2 Sa 92/23 (ArbG Schwerin, Urt. v. 15.6.2023 – 5 Ca 1540/22)

Rückzahlung von Studienkosten – AGB-Kontrolle
BAG, Urt. v. 9.7.2024 – 9 AZR 227/23 (LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 3.5.2023 – 7 Sa 249/22)

Pflicht des Arbeitgebers zur Verhandlung über den Abschluss einer Zielvereinbarung
BAG, Urt. v. 3.7.2024 – 10 AZR 171/23 (LAG Hamburg, Urt. v. 16.1.2023 – 5 Sa 14/22)

Die Referenten verschaffen Ihnen hierzu einen Überblick, geben Handlungsempfehlungen sowie Tipps zur Vertiefung. Diese werden Ihnen anschaulich und mit zahlreichen Praxisbeispielen kompetent vermittelt.

 

Die Inhalte des Seminars sind zur Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO geeignet.

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Referenten

Dr. Martin Römermann

Partner / Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ogletree Deakins International LLP, Berlin

Dr. Martin Römermann ist in allen Bereichen des Arbeitsrechts sowie in angrenzenden Fragen des Gesellschaftsrechts erfahren und gerichtlich wie außergerichtlich ein routinierter Verhandlungsführer. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät und vertritt er vornehmlich mittelständische und große IT und Tech-Unternehmen sowie Non-Profit-Organisationen umfassend im Individual- und Kollektivarbeitsrecht, bei der Restrukturierung und Sanierung sowie im Tarif- und Betriebsverfassungsrecht.

 

Tatjana Serbina, LL.M.

Counsel | Rechtsanwältin | Fachanwältin für Arbeitsrecht

Ogletree Deakins International LLP, Berlin

Tatjana Serbina berät deutsche und internationale Unternehmen sowie Arbeitgeber in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Zu ihren Beratungsschwerpunkten gehören globale Reorganisationen und Post-Merger-Integrationen sowie Datenschutz. Darüber hinaus begleitet sie Unternehmen regelmäßig bei internen Untersuchungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Schutz von Whistleblowern.
Tatjana Serbina berät in allen Fragen im Zusammenhang mit Arbeitnehmervertretungen, einschließlich der Gründung Europäischer Betriebsräte. Sie vertritt Mandanten vor Arbeitsgerichten deutschlandweit.

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Veranstalter

Arbeit und Arbeitsrecht ist die Fachzeitschrift für das Personalmanagement. Sie verbindet Trends in der Personalwirtschaft mit umfassenden Informationen zu aktueller Rechtsprechung und neuen Vorschriften.

Wichtige Themenfelder sind Arbeitsrecht, Vergütung, Management, Führung und Organisation.

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Andreas Krabel

Chefredakteur

Arbeit und Arbeitsrecht

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