28.09.2023, 14:00 – 15:30 Uhr

Problemfall Mietminderung: Wann und wie viel dürfen Mieter mindern?

Herr Müller klagt darüber, dass sich vor seiner Mietwohnung eine laute Baustelle befindet und er unter Lärmbelästigung leidet. Schlagartig kürzt er die Miete. Für Vermieterin Schmidt stellt sich die Frage, ob er das überhaupt darf und wenn ja, welchen Betrag er mindern darf. Insbesondere auch, weil Herr Müller zu den Zeiten, in denen es auf der Baustelle hoch hergeht, gar nicht zu Hause, sondern auf der Arbeit ist.

In diesem Seminar besprechen wir, wann ein Mangel vorliegt, der tatsächlich zur Mietminderung berechtigt, ob der Vermieter schuld am Mangel sein muss, wie die Höhe der Minderung korrekt berechnet werden kann, ob es Fälle gibt, in denen trotz eines Mangels die Minderung ausgeschlossen ist, wo der Unterschied zwischen Minderung und Zurückbehaltungsrecht liegt und vieles mehr. All das wird anhand vieler Praxisbeispiele verständlich dargestellt.

  • Mängel im Mietrecht
  • Abweichung Ist- von der Sollbeschaffenheit
  • Mietminderung

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Referenten

Laura Eckert-Rinallo

Bachelor of Laws (LL.B.) Wirtschaft und Recht sowie Master of Arts (M.A.) Immobilienmanagement

Thomas Engelbrecht

Chefredakteur IVV immobilien vermieten & verwalten

HUSS-Medien GmbH

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