FAQ
- Kann ich mehrere Tickets kaufen?
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Natürlich können Sie mehrere Tickets kaufen. Da wir für jeden Teilnehmer eine persönliche Registrierung durchführen, bitten wir Sie, auch für jeden Teilnehmer einmal das Bestellformular mit einer anderen persönlichen E-Mail-Adresse auszufüllen.
- Gibt es einen Gruppenrabatt?
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Ja, ab der 2. Person aus demselben Unternehmen gewähren wir einen Rabatt i.H. von 10 %. Bitte geben Sie im Bemerkungsfeld beim Ticketkauf an, welche Personen dies betrifft.
- Wo finde ich meine Zugangsdaten?
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Sie haben Ihre Zugangsdaten (Benutzername + Passwort) zum Kongress Arbeitsrecht direkt mit der Bestätigungsmail im Anschluss an Ihre Bestellung erhalten.
- Was kann ich tun, wenn der Login nicht funktioniert?
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Sie können unter Angabe Ihrer E-Mail Adresse auch Ihr Passwort zurücksetzen. Sollte das nicht funktionieren, melden Sie sich gerne bei unseren Kolleginnen und Kollegen unter web@hussmedien.de
Hinweis: Nach dem Anmelden (oben rechts auf https://events.hussmedien.de/ unter "Login") befinden Sie sich im Bereich "Mein Konto". Dort finden Sie unter dem Punkt "Meine anstehenden Events" den Kongress Arbeitsrecht 2026. Nachdem Sie daraufgeklickt haben, wählen Sie anschließend die Kachel des jeweiligen Tages aus (Livestream Tag 1 oder Livestream Tag 2)
- Gibt es technische Voraussetzungen um den Stream sehen zu können?
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Der Stream sollte mit jedem üblichen Endgerät zu sehen sein. Sie benötigen keine Kamera und kein Mikrofon. Wir empfehlen allerdings eine stabile DSL-Leitung bzw. gutes 5G Netz um störungsfrei den gesamten Kongress zu verfolgen.
- Wo und wann findet die Veranstaltung statt?
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Für die Onlineteilnahme:
Sie finden die Veranstaltung hier: https://events.hussmedien.de/event/kongress-arbeitsrecht-2026Nach dem Anmelden (oben rechts auf https://events.hussmedien.de/ unter "Login") befinden Sie sich im Bereich "Mein Konto". Dort finden Sie unter dem Punkt "Meine anstehenden Events" den Kongress Arbeitsrecht 2026. Nachdem Sie daraufgeklickt haben, wählen Sie anschließend die Kachel des jeweiligen Tages aus (Livestream tag 1 oder Livestream Tag 2)
Der Livestream läuft über die browser-basierte Video-Plattform "Vimeo", die Installation einer gesonderten Software ist dazu nicht nötig. Sie benötigen keine Kamera und kein Mikrofon.
Für die Präsenzteilnahme:
Bitte seien Sie rechtzeitig vor Start vor Ort. Wir sind am 14. April ab 9 Uhr mit Kaffee und Tee zum CheckIn für Sie vor Ort. Am 15. April bereits ab 8.30 Uhr.
Steigenberger Hotel am Kanzleramt
Ella-Trebe-Straße 5
10557 Berlin - Gibt es Parkmöglichkeiten in der Nähe des Veranstaltungsortes?
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Im Umfeld des Berliner Hauptbahnhofs stehen nur wenige kostenfreie Parkplätze zur Verfügung. Neben der hoteleigenen Tiefgarage befinden sich in der näheren Umgebung mehrere kostenpflichtige Parkhäuser. Diese sind nicht im Veranstaltungspreis oder in der Hotelbuchung enthalten. Es wird empfohlen, für die Anreise die Bahn bzw. öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.
- Steht ein Zimmerkontingent im Steigenberger Hotel für die Kongressteilnehmer zur Verfügung?
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Wir haben ein Zimmerkontingent für Sie bereitgestellt.
Tagungsort für Ihre Hotelbuchung
Steigenberger Hotel am Kanzleramt Berlin, Ella-Trebe-Straße 5 in 10557 Berlin
Telefon: +49 30 740743-990
E-Mail: reservations.kanzleramt-berlin@steigenberger.com
Einzelzimmer Preis vom 14.04. auf den 15.04.2026 = 184 Euro netto inkl. Frühstück
Um das Abrufkontingent zu nutzen geben Sie bei der Buchung das Stichwort „Kongress Arbeitsrecht“ an. - Ernährungsgewohnheiten, Allergien und/oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten
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Über dieses Formular können Sie uns mitteilen, wenn Allergien und/oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten vorliegen.
- Wann kann ich die Tagungsunterlagen herunterladen?
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Eine Woche vor Veranstaltungsbeginn (d. h. Anfang April) können Sie sich die Tagungsunterlagen hier herunterladen.
- Wann kommt die Rechnung?
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Sie erhalten die Rechnung spätestens zwei Wochen nach Ihrer Buchung an die angegebene Rechnungsadresse.
- Kann ich mir die Vorträge nachträglich irgendwo ansehen?
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In Ihrem Benutzerprofil finden Sie auch die links zu beendeten Veranstaltungen, an denen Sie teilgenommen haben. Hier hinterlegen wir in der Regel am folgenden Werktag die Aufzeichnung der Vorträge.
- Ist diese Veranstaltung im Rahmen der Fortbildungspflicht nach § 15 FAO anrechenbar?
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Ja, gemäß § 15 der Fachanwaltsordnung (FAO) werden für die Teilnahme am Kongress Arbeitsrecht 10 Fortbildungsstunden angerechnet.
- Wie erhalte ich meine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO?
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Für Präsenzteilnehmer:
Am Ende des 2. Kongresstages erhalten Sie Ihre Teilnahmebestätigung, sofern gewünscht Ihre Fortbildungsbescheinigung nach § 15 FAO, direkt vor Ort.
Für Online-Teilnehmer:
Ihre Teilnahmebestätigung bzw. Fortbildungsbescheinigung nach § 15 FAO senden wir Ihnen im Nachgang per E-Mail/Post zu.