Infos zur Veranstaltung
Unternehmen und Organisationen, die Meldestellen errichten müssen, sind nach § 15 Abs. 2 HinSchG verpflichtet, die für die Bearbeitung von Meldungen zuständigen Personen für diese Aufgaben zu schulen.
Ziel unserer Schulung ist es, Meldestellenbeauftragte nicht nur mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut zu machen, sondern auch praktische Fähigkeiten für die Einrichtung und den Betrieb interner Meldestellen zu vermitteln. Durch interaktive Trainingseinheiten, die von der Theorie bis zur Praxis reichen, und abschließendem Wissenstest, der bei Bestehen mit einem Zertifikat belohnt wird, legen wir den Grundstein für eine effektive Hinweisgeberkultur in Ihrer Organisation.
INHALTE
1. Einführung in das Hinweisgeberschutzgesetz und rechtlicher Rahmen
- Bedeutung und Ziele des Hinweisgeberschutzes
- Entstehung und Grundlagen des HinSchG
- Vorgaben des HinSchG für die interne Meldestelle
2. Einrichtung einer internen Meldestelle
- interne-interne und interne-externe Meldestellen
- konventionelle und digitale Lösungen
- Schnittmenge zum Beschwerdeverfahren nach Lieferkettengesetz
3. Anforderungen an die Arbeit der internen Meldestelle
- Geheimhaltung und Datenschutz
- Informationspflichten
- Dokumentation
4. Eingang und Bearbeiten von Meldungen
- Sechs-Punkte-Konzept des HinSchG
- Fristenkontrolle
- Zusammenarbeit mit internen und externen Stellen
5. Kommunizieren und sensibilisieren: Etablierung einer Hinweisgeberkultur
- effektive Kommunikation mit Hinweisgebern
- Sensibilisierung für mögliche Risiken
- Kommunikationsstrategien
6. Praxisfälle
- Typische Fallkonstellationen und ihre Lösung
- Tipps und Tricks aus der Praxis für die Praxis
FORMAT
- Live Online-Seminare
- 2 Blöcke á 3 Stunden zzgl. Abschlussprüfung
ZIELGRUPPE
Das Training richtet sich an:
- Personen, die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragt sind oder werden.
- Führungskräfte in Unternehmen oder öffentlichen Institutionen, die für die Implementierung und den Betrieb interner Meldesysteme verantwortlich sind.
- allgemein Chief-Compliance-Officer, Compliance-Manager und Personalverantwortliche, die ihr Wissen zum Hinweisgeberschutz erweitern möchten.
TRAININGS-MATERIAL
Teilnehmer erhalten Trainingsunterlagen, Gesetzestexte, Checklisten und weiterführende Literatur.
WISSENSTEST UND ZERTIFIKAT
Die Prüfung beginnt unmittelbar im Anschluss an die 2. Trainingseinheit und endet nach 30 Minuten. Sofern Sie während der Prüfung Fragen haben, können Sie diese über den Chat stellen. Es handelt sich bei den Prüfungsfragen ausschließlich um Single Choice-Fragen. Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat als Nachweis der erlangten Fachkunde nach § 15 Abs. 2 HinSchG.