28.05.2025, 10:00 – 11:00 Uhr

Homeoffice und mobiles Arbeiten rechtssicher beenden

Wie die Rückkehr zur Büropräsenz gelingt

Flexible Arbeitsmodelle wie mobiles Arbeiten und Home-Office sind in den letzten Jahren zu festen Bestandteilen der modernen Arbeitswelt geworden. Die meisten Unternehmen setzen mittlerweile auf orts- und zeitunabhängige Arbeitsmodelle, um den steigenden Anforderungen an Flexibilität, Effizienz und Mitarbeiterzufriedenheit gerecht zu werden. Dennoch überdenken derzeit viele Unternehmen ihre – oftmals großzügigen – Regelungen und streben eine stärkere Präsenz der Mitarbeitenden im Büro an.

Die beabsichtigte Rückkehr zu mehr Büropräsenz ist jedoch mit zahlreichen arbeitsrechtlichen Herausforderungen verbunden. In unserem Online-Seminar erfahren Sie, welche rechtlichen Hürden Unternehmen auf dem Weg zur Rückkehr zur Präsenzkultur überwinden müssen und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, um nachteilige Vereinbarungen aus der Vergangenheit zu korrigieren. 

 

INHALTE:

I.    Einleitung

  • Aktuelle Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und der „Return to Office-Trend“
  • Herausforderungen und Widerstände bei der Rückkehr ins Büro

II.    Anpassung oder Beendigung bestehender vertraglicher Vereinbarungen

  • Rechtliche Rahmenbedingungen und Handlungsspielräume
  • Rückkehr ins Büro kraft Weisungsrechts – Was ist zulässig?
  • Homeoffice als betriebliche Übung – Hat sich ein Anspruch „verfestigt“?
  • Rechtssichere Änderung oder Beendigung bestehender Vereinbarungen
  • Rückkehr ins Büro als Vertragsänderung – Braucht es einer Änderungskündigung?

III.    Anpassung oder Beendigung bestehender Betriebsvereinbarungen

  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats – Was ist zu beachten?
  • Möglichkeiten zur Anpassung oder Aufhebung bestehender Betriebsvereinbarungen

IV.    „Best Practices“ für eine erfolgreiche Rückkehrstrategie

  • Anreize und Motivationsstrategien zur Förderung der Büropräsenz
  • Umgang mit Widerständen und individuellen Problemfällen

 

tefan Schurr/adobe.stock.com
Referenten

Philip Michel

Rechtsanwalt │ Senior Associate

CMS Hasche Sigle, Düsseldorf

Philip Michel berät nationale und internationale Unternehmen auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er ist seit 2022 Rechtsanwalt bei CMS. Bereits im Referendariat und als wissenschaftlicher Mitarbeiter einer anderen wirtschaftsberatenden Kanzlei hat er sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert.

 

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