Fachkräftemangel und Beschäftigung mit Auslandsbezug - November 2023
Gesetzliche Neuregelungen und deren Auswirkungen in der Praxis
Aufgrund des demografischen Wandels verschärft sich zusehends der Fachkräftemangel in Deutschland. Im Jahr 2022 betrug die Zahl offener Stellen fast zwei Millionen. Um Abhilfe zu schaffen und qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern, haben der Bundestag und Bundesrat noch vor der Sommerpause ein Gesetz zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschlossen. Dieses Gesetz zielt darauf ab, den Standort Deutschland für Erwerbsmigranten insgesamt attraktiver zu machen.
Bislang ist vielen Unternehmen unklar, welche Möglichkeiten das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das von der Bundesinnenministerin als „modernstes Einwanderungsrecht der Welt“ angepriesen wird, eröffnet.
INHALTE
- Die aufenthaltsrechtliche Stellung von Drittstaatsangehörigen
- Ablauf der Antragsverfahren für die Erteilung von Visa und Aufenthaltstiteln in Deutschland
- Änderungen und Erleichterungen bei den Anforderungen an die Erteilung von Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit, insbesondere in Bezug auf die Erteilung der Blauen Karte, der Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit einem anerkannten Hochschulabschluss/Berufsausbildung oder für Fachkräfte mit besonderer beruflicher Erfahrung
- Die „Chancenkarte“ und das „Punktesystem“
- Arbeitsvertragliche Regelungen
- Zu beachtende sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Aspekte bei der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen
Ziel unseres Online-Seminars ist es, Ihnen einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Rahmenbedingungen einschließlich der gesetzlichen Neuerungen und der hiermit verbundenen Chancen und Erleichterungen zu verschaffen.
Die Inhalte des Seminars sind zur Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO geeignet.
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Bernadette Solange Baas
Senior Associate
Dentons Europe (Germany) GmbH & Co. KG, BerlinBernadette Solange Baas ist Senior Associate im Berliner Dentons Büro. Als Rechtsanwältin vertritt sie Unternehmen gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragestellungen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Zu ihren Beratungsschwerpunkten gehören die Vertragsgestaltung sowie die Beratung von Unternehmen bei Vertragsbeendigungen, im Hinblick auf Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmervertretungen sowie zu aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen.

Minh Riemann, LL.M.
Counsel
Dentons Europe (Germany) GmbH & Co. KG, BerlinMinh Riemann ist Counsel im Berliner Dentons Büro. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und vertritt Unternehmen gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie des Sozialversicherungsrechts. Zu seinen Schwerpunkten gehört die Beratung von nationalen und internationalen Unternehmen hinsichtlich der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Restrukturierungen, der Mitbestimmung von Arbeitnehmervertretungen sowie zu aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen.

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