Die neue Heizkostenverordnung und deren datenschutzrechtliche Auswirkungen
Am 1. Dezember 2021 trat die Novelle der Heizkostenverordnung in Kraft. Mit dieser Novelle wurde die Energie-Effizienz-Richtlinie der EU umgesetzt. Nach dem geforderten Einbau fernablesbarer Geräte zur Verbrauchserfassung müssen Mieter monatlich über ihre Verbräuche informiert werden. Weitere Informationspflichten, die im Rahmen der Heizkostenabrechnung erfüllt werden müssen, sind ebenfalls dort geregelt. Bei Fehlern droht ein Kürzungsrecht der Mieter von bis zu 21%.
In diesem Seminar soll es aber nicht nur um die Neuerungen der Heizkostenverordnung gehen, sondern auch um deren datenschutzrechtlichen Auswirkungen. Wer darf wen wie informieren? Das will das Online-Seminar mit Rechtsanwältin Katharina Gündel, von der renommierten Kanzlei GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft in Berlin, klären. Während des Webinars besteht Gelegenheit Fragen im Chat zu stellen.
Schwerpunkte:
- Neue Vorgaben an die Verbrauchserfassung
- Neue monatliche Mitteilungspflichten
- Neue Informationspflichten im Zuge der Abrechnung
- Datenschutzrechtliche Besonderheiten
- Kürzungsrechte
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Katharina Gündel
Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht
Kanzlei GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin
Thomas Engelbrecht
Chefredakteur IVV immobilien vermieten & verwalten
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