Die E-Rechnung kommt – Vorteile und Herausforderungen für Immobilienverwaltungen
Elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) sind im B2B-Bereich ab 1. Januar 2025 verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden im März 2024 mit dem Wachstumschancengesetz beschlossen. Ab 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen empfangen und archivieren können. Ab Januar 2028 umfasst diese Pflicht zusätzlich den Versand elektronischer Rechnungen. Ist Ihre Immobilienverwaltung/ Ihr Wohnungsunternehmen EDV-technisch darauf vorbereitet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten? Ist Ihre kaufmännische Software darauf ausgelegt? Sind die Mitarbeiter geschult für die strukturierte Verarbeitung elektronischer Rechnungsdaten?
Das Online-Seminar klärt auf, welche Umstellungen auf Sie zukommen.
Aus dem Inhalt:
- Unterschied zwischen E-Rechnung, X-Rechnung, ZUGFeRD,
- Die Elektronische Rechnung – Bestandteil des Wachstumschancengesetzes
- Vorteile daraus
- Wer ist betroffen?
- Ab wann gilt die Umstellung?
- Was muss ich als Rechnungssteller beachten?
- Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht
- Wie lange ist die E-Rechnung aufzubewahren?
- Finanzkonforme Gestaltung
- Was gehört in eine E-Rechnung?
- Aufbewahrungspflicht
- Risiken bei Nichtbeachtung
Dozentin: Ute Missal, Fachwirtin für Immobilienwirtschaft (IHK), Immobilienverwalterin
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Ute Missal
Referentin
ImmoDozentFrau Ute Missal ist Fachwirtin in der Immobilienwirtschaft. Weiterhin gehört sie dem Prüfungsausschuss für den Zertifizierten Verwalter bei der IHK Mittelrhein an. Als Prüferin für Kaufleute in der Immobilienwirtschaft war sie jahrzehntelang für die IHK Wiesbaden tätig. Seit über 20 Jahren ist sie als Dozentin und Coach tätig.
Thomas Engelbrecht
Chefredakteur IVV immobilien vermieten & verwalten
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