Unternehmen und Organisationen, die Meldestellen errichten müssen, sind nach § 15 Abs. 2 HinSchG verpflichtet, die für die Bearbeitung von Meldungen zuständigen Personen für diese Aufgaben zu schulen.
Ziel unserer Schulung ist es, Meldestellenbeauftragte nicht nur mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut zu machen, sondern auch praktische Fähigkeiten für die Einrichtung und den Betrieb interner Meldestellen zu vermitteln. Durch interaktive Trainingseinheiten, die von der Theorie bis zur Praxis reichen, und abschließendem Wissenstest, der bei Bestehen mit einem Zertifikat belohnt wird, legen wir den Grundstein für eine effektive Hinweisgeberkultur in Ihrer Organisation.
Unternehmen und Organisationen, die Meldestellen errichten müssen, sind nach § 15 Abs. 2 HinSchG verpflichtet, die für die Bearbeitung von Meldungen zuständigen Personen für diese Aufgaben zu schulen.
Ziel unserer Schulung ist es, Meldestellenbeauftragte nicht nur mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut zu machen, sondern auch praktische Fähigkeiten für die Einrichtung und den Betrieb interner Meldestellen zu vermitteln. Durch interaktive Trainingseinheiten, die von der Theorie bis zur Praxis reichen, und abschließendem Wissenstest, der bei Bestehen mit einem Zertifikat belohnt wird, legen wir den Grundstein für eine effektive Hinweisgeberkultur in Ihrer Organisation.
Zunehmend prägen juristische Rahmenbedingungen alle Aspekte des Human Resources Management. Und das gilt nicht nur für das deutsche Arbeitsrecht. Damit Sie Ihr Know-how in der täglichen Arbeit erfolgreich einsetzen können, vermittelt Ihnen unser Zertifizierungs-Kurs innerhalb von drei Monaten eine umfassende Ausbildung. Sie umfasst alle für die Personalarbeit wichtigen Aspekte des Arbeitsrechts und dazu praxisorientiertes Wissen zu wichtigen HR-Themen.